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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (das Landratsamt Kitzingen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.umweltstation-landkreis-kitzingen.de.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 24.02.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Landratsamt Kitzingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Carolin Mäder
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 09321 928-1005
Fax 09321 928-1099
presse@kitzingen.de

https://www.kitzingen.de/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar: 

  • Farbkontraste bei Verwendung der Corporate-Design-Farben im Web auf den Seiten www.kitzingen.de, lokalesbuendnis.kitzingen.de und schulamt-kitzingen.de
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit der Website für alle Funktionen
  • Teilweise noch fehlende Textalternativen für Medien und Bilder
  • Teilweise noch fehlende ARIA-Labels bei manchen Modulen 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Websites zu verbessern und freuen uns über Hinweise zur weiteren Optimierung. 

Evaluationsmethode 

Durchführung eines BITV Selbstests gemäß https://bitvtest.de/tests-und-beratung/selbst-testen/bitv-selbstbewertung

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Im September 2023 wurde eine BITV-Selbstbewertung durch einen externen Dienstleister auf Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, der schrittweise umgesetzt wird. Eine vollständige Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende 2025 geplant.

Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen:

  • Anpassung aller Formulare an die BITV 2.0
  • Verbesserung der Suchfunktion gemäß BITV 2.0
  • Überarbeitung des Mitarbeiterverzeichnisses unter Berücksichtigung der Barrierefreiheitskriterien (ausgenommen CI-Farben)
  • Anpassung des Digitalen Bürgerbüros an die Anforderungen der BITV 2.0
  • Abpassung des News-Systems an die Anforderungen der BITV 2.0
  • Ermöglichung der Anzeige von Alt-Texten zu Bildern, sofern diese im System hinterlegt sind. Noch sind nicht alle verwendeten Bilder mit alternativen Texten versehen, aber unsere Mitarbeiter arbeiten kontinuierlich daran.

Weitere Module der Website werden in den kommenden Monaten ebenfalls an die Anforderungen der BITV 2.0 angepasst.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.10.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2025 überprüft.